Datenschutz

Am 25. Mai 2018 ist die Übergangsfrist vorbei: Ab dann gilt für alle (!) Unternehmen in der EU die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO)! Es ist dem europäischen Gesetzgeber dabei vollkommen egal, ob das Unternehmen 2, 10, 100, 1.000 oder 10.000 Mitarbeiter hat – die Umsetzung ist für jedes Unternehmen zwingend, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden. Und dies ist laut Verordnung bereits beim Empfang einer eMail der Fall!

Sollte die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung bis zum o. g. Termin nicht erfüllt sein, sieht die Verordnung drastische Strafzahlungen vor! Ferner ist ab dem 25. Mai 2018 jedes Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dieser Datenschutzbeauftragte darf übrigens kein leitender Mitarbeiter des eigenen Unternehmens sein, insbesondere nicht der Personal- oder IT-Abteilung angehören, da es hier zu Interessenskonflikten kommen kann. Auch Mitarbeiter eines externen IT-Dienstleisters, der die Systeme im Unternehmen einrichtet und wartet, darf nicht als Datenschutzbeauftragter bestellt werden.

In der EU-Datenschutzgrundverordnung kommt ab Mai 2018 aber noch ein weiterer, wichtiger Punkt hinzu: Daten, die bei externen Dienstleistern (Webhoster, Cloud-Dienste etc.) gehostet werden stehen unter besonderer Beobachtung. Genau hier besteht für Unternehmen oft verstärkter Handlungsbedarf: Denn wo solche Daten den Einflussbereich des eigenen Unternehmens verlassen, muss sichergestellt werden, dass die Vertraulichkeit und Integrität der Daten weiter gewährleistet ist.

Die KölnMedia EDV-Beratung berät Ihr Unternehmen in der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung und hilft Ihnen bei der Bestellung eines für Ihren Betrieb geeigneten Datenschutzbeauftragten. Und dies zum Festpreis! Sprechen Sie uns an!