Die DS-GVO: Langsam wird es Zeit!

Am 25. Mai 2018 ist die zweijährige Übergangsfrist zum Thema EU-DSGVO vorbei! Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Firmen, Freiberufler, Vereine und teilweise sogar Privatpersonen die Datenverarbeitung an die neuen datenschutzrechtlichen, EU-weiten Gegebenheiten angepasst haben. Privatpersonen sind z. B. dann betroffen, wenn sie auf ihrer privaten Website zum Beispiel ein facebook-Plugin oder ein Werbebanner eingebunden haben. Hier gilt dann ebenfalls die entsprechende Richtlinie der EU-DSGVO!

Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Einblick in die Thematik. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung, welche nur Rechtsanwälte geben dürfen. Es soll lediglich eine allgemein gehaltene Information sein, auf was Sie im Hinblick auf das neue EU-weite Datenschutzrecht beachten müssen.

Hinweis: Im Nachfolgenden bezieht sich der Begriff „Unternehmen“ auch auf freiberuflich Tätige, Vereine und Privatpersonen (wie oben erläutert).

Teil 1: Dokumentationspflicht

Teil 2: Organisatorische Maßnahmen im Innenverhältnis

Teil 3: Die Auftragsdatenverarbeitung & die Meldepflicht

Teil 4: Technische Maßnahmen zur Umsetzung der EU-DSGVO