Wichtige Informationen zum Newsletter-Versand

Sehr geehrte Kundinnen,
sehr geehrte Kunden,
liebe Interessenten,

kürzlich kam es sowohl am Landgericht Nürnberg-Fürth als auch am Oberlandesgericht Hamm zu interessanten Urteilen zugunsten der Kläger:innen. Diese erhielten nämlich Marketing E-Mails ohne ihre ausdrückliche Einwilligung. Das Urteil in Nürnberg-Fürth: Da der Kläger seinen Erstkauf im Onlineshop des Beklagten vor dem Versand storniert hat, verfiel auch das Einverständnis zum Erhalt der E-Mails. In Hamm hatte der Beklagte eine Einwilligung für mehrere unterschiedliche Werbemaßnahmen genutzt – eine unzumutbare und folglich rechtswidrige Belästigung. Beide Fälle zeigen: Beim E-Mail Marketing können Marketer ganz schnell in eine juristische Falle tappen, wenn sie gewisse Hinweise und Abfragen ignorieren.

Gewusst wie: Rechtssicheres E-Mail Marketing

„Für funktionierendes E-Mail Marketing brauchen Sie eine Mailingliste, die sich am schnellsten und effektivsten mithilfe eines Anmeldeformulars auf Ihrer Website oder in Ihrem Onlineshop füllen lässt. Doch auch im E-Mail Marketing geht es nicht ohne (datenschutz-) rechtliche Vorgaben – beispielsweise durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder die EU-DSGVO.

Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite bleiben und kein Gerichtsverfahren wie in Mittelfranken oder Nordrhein-Westfalen fürchten müssen, behalten Sie bei der Erstellung Ihres Anmeldeformulars folgende Punkte im Hinterkopf:

• Für die potenziellen Abonnent:innen muss sofort ersichtlich sein, von welchem Absender und in welchen zeitlichen Abständen sie in Zukunft E-Mails erhalten werden und welche Inhalte sie zu erwarten haben. Zudem gilt die Datensparsamkeit: Sie dürfen nur jene Daten als Pflichtfeld abfragen, die für den Verwendungszweck notwendig sind. Für einen Newsletter gilt demnach die E-Mail-Adresse als Pflichtangabe, alle anderen Angaben bleiben freiwillig.

• Apropos Verwendungszweck: Versenden Sie im Rahmen Ihres E-Mail Marketings unterschiedliche Inhalte wie Produkt-Highlights, Werbeaktionen, Blog-Updates oder automatisierte Warenkorbabbrecher-Mails? Dann müssen Sie Ihre Abonnent:innen über jeden Zweck aufklären, für den Sie personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Für jede Art von E-Mail benötigen Sie das explizite Einverständnis Ihrer Kontakte. Bauen Sie dafür am besten einzelne Checkboxen in Ihr Anmeldeformular ein. Zudem hat sich mittlerweile das Double Opt-in etabliert, bei dem alle neuen Abonnent:innen per E-Mail einen Bestätigungslink erhalten, den sie anklicken müssen, um das Abo vollständig abzuschließen.

• Eine explizite Einwilligung ist ebenfalls notwendig, wenn es um die Datenschutzerklärung geht. Auf diese müssen Sie in jedem Fall hinweisen. Ihr Anmeldeformular sollte demnach mindestens einen Link zur Datenschutzerklärung sowie eine Checkbox für die entsprechende Zustimmung beinhalten. Erklären Sie im Idealfall zusätzlich in wenigen, leicht verständlichen Sätzen, was genau Sie mit den Daten anstellen – denn nicht jeder liest das Kleingedruckte. Diese Vorgehensweise hat sich laut dem Deutschen Dialogmarketing Verband (DVV) leider noch nicht wirklich durchgesetzt. Zwar weisen 70 Prozent der Unternehmen auf die existierende Datenschutzerklärung hin, jedoch fügen nur 23 Prozent eine nachvollziehbare Beschreibung hinzu.

• Zu guter Letzt: Überall wo es eine Anmeldung gibt, sollte die Abmeldemöglichkeit nicht weit sein. Weisen Sie Ihre zukünftigen Empfänger:innen darauf hin, dass und wie sie sich wieder von ihrem Abonnement lösen können. Die Opt-out-Möglichkeit zu verheimlichen wäre nicht nur rechtswidrig, sondern wird Ihre Website-Besucher:innen mit aller Wahrscheinlichkeit davon abhalten, sich überhaupt erst anzumelden.

Wenn Sie diese Elemente in Ihre Newsletter- oder Werbemail-Anmeldung einbauen, steht dem datenschutzkonformen E-Mail Marketing nichts mehr im Weg. Das schafft nicht nur (Rechts-) Sicherheit, sondern auch Vertrauen.“